Warum eine professionelle Betriebskostenprüfung sinnvoll ist

Etwa 80 Prozent der gewerblichen Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. Es ist daher sinnvoll, eine professionelle Betriebskostenprüfung durchführen zu lassen, um Zeit und Geld zu sparen.

Betriebskostenprüfung: Welche Kosten muss der Mieter überhaupt tragen?

Für die Betriebskostenprüfung ist es an erster Stelle natürlich relevant zu wissen, welche Kosten überhaupt auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Im Normalfall wird dies im Mietvertrag geregelt. Es kann auch im Mietvertrag festgelegt werden, dass der Mieter „sämtliche Betriebskosten“ zu zahlen hat. Gemeint sind dabei immer nur die Kosten, die im Rahmen der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind. Dazu zählen die Kosten für Wasser, Heizung, Aufzug, Straßenreinigung und Grundsteuer. (Quelle: Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten (BetrKV))

 

Mit gewerblichen Mietern können darüber hinaus individuelle Vereinbarungen über weitere zu übernehmende Betriebskosten vereinbart werden. Dafür müssen diese explizit im Mietvertrag oder in einer entsprechenden Anlage aufgeführt sein. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass in der Betriebskostenabrechnung zusätzliche Kosten für die Instandhaltung, Wartung oder Verwaltung der Immobilie enthalten sind. Eine klare und präzise Vereinbarung ist dabei entscheidend, um späteren Unklarheiten oder Streitigkeiten vorzubeugen. (Quelle: § 556 BGBG Vereinbarungen über Betriebskosten)  

 

Im Rahmen der Betriebskostenprüfung wird genau abgeglichen, ob die vereinbarten Kosten umgelegt wurden. Werden Betriebskosten umgelegt, ohne dass dies im Mietvertrag vereinbart wurde, sollte beim Vermieter Widerspruch eingelegt werden. Sie können auch spezialisierte Experten die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen und diese mit der Durchsetzung von Widersprüchen beauftragen.

Fristen für die Betriebskostenprüfung und -abrechnung

Bei der Erstellung der Betriebskostenprüfung müssen sich Vermieter an Fristen halten. Bei gewerblichen Mietverträgen muss dem Mieter die Betriebskostenabrechnung spätestens bis zum Ende des Jahres nach dem Abrechnungszeitraum vorgelegt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat der Mieter das Recht, nach vorheriger Aufforderung und Ankündigung die Zahlung der Nebenkostenvorauszahlungen einzustellen.

 

Führt die Betriebskostenabrechnung zu einer Nachforderung, kann diese innerhalb einer Verjährungsfrist von drei Jahren geltend gemacht werden. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach Ablauf dieser drei Jahre verfallen die Ansprüche, und eine Durchsetzung ist nicht mehr möglich.

 

Mit der Betriebskostenprüfung sollten Sie aber auch nicht zu lange warten. Für einen Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung haben Sie ebenfalls drei Jahre Zeit.


(Quelle: § 195 BGB Regelmäßige Verjährungsfrist)

Häufige Fehler in Betriebskostenabrechnungen

Bei der Betriebskostenprüfung ist es sinnvoll, die Abrechnung auf die häufigsten Fehler zu überprüfen. Dazu zählen:

 

  • Abrechnung der im Mietvertrag vereinbarten Betriebskosten: Wurden darüber hinaus Kosten umgelegt?
  • Höhe der Kosten: Ist die Abrechnung in korrekter Höhe erfolgt?
  • Rechenfehler: Wurden beispielsweise die CO-Kosten korrekt zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
  • Wahrung der Fristen: Können eventuell Zahlungen eingestellt werden, weil die Betriebskostenabrechnung für das Vorjahr noch nicht vorliegt?
  • Abrechnungszeitraum: Wurde das gesamte Kalenderjahr abgerechnet, obwohl der Mietvertrag erst im Laufe des Jahres geschlossen wurde?

 

Treten einzelne oder mehrere dieser Fehler auf, sollten Mieter unbedingt Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung einlegen.

Fazit: Betriebskostenprüfung vom Experten lohnt sich

Die Abrechnung gewerblicher Betriebskosten ist oft deutlich anspruchsvoller als die Nebenkostenabrechnung im privaten Mietverhältnis. Die Komplexität dieser Abrechnungen führt dazu, dass etwa 80 Prozent der gewerblichen Betriebskostenabrechnungen Fehler aufweisen. Häufig beruhen diese Fehler nicht auf Absicht, sondern auf den herausfordernden rechtlichen Vorgaben, die sowohl Vermieter als auch Mieter vor Probleme stellen. Hinzu kommt, dass sich die gesetzlichen Regelungen fortlaufend ändern, etwa durch neue Anforderungen im Bereich erneuerbare Energien oder die Verteilung der CO-Kosten. Oftmals ist für Mieter kaum nachvollziehbar, wie sich die Betriebskostenkosten zusammensetzen.

 

Um sicherzustellen, dass Sie als Mieter keine überhöhten Kosten aufgrund fehlerhafter Abrechnungen tragen müssen, ist es sinnvoll, spezialisierte Experten die Betriebskostenabrechnung prüfen zu lassen. Diese Fachleute prüfen die Abrechnungen, decken Unstimmigkeiten auf und unterstützen im Bedarfsfall dabei, Korrekturen oder Einsprüche durchzusetzen.

reccom: Ihre Experten für Immobilienmanagement und Betriebskostenprüfung

reccom ist Ihr verlässlicher Partner im Immobilienmanagement und bietet maßgeschneiderte Unterstützung in sämtlichen Bereichen des Mietvertragsmanagements. Unsere Leistungen umfassen unter anderem die Optimierung und Prüfung von Mietverträgen sowie die Analyse von Betriebskostenabrechnungen.

Unsere Leistungen im Rahmen der Betriebskostenprüfung:

  • Digitale Datenerfassung und Einrichtung der Systeme: Wir entwickeln für Sie individuelle Datenbankstrukturen, basierend auf den zentralen Details Ihrer Mietverträge und Fristen. Ergänzend richten wir sichere Zugänge ein und integrieren Workflows sowie Reporting-Tools.
  • Team mit festem Ansprechpartner: Ab dem ersten Tag steht Ihnen ein engagiertes Team mit einem festen Ansprechpartner zur Seite, der als zentrale Anlaufstelle für alle Anliegen fungiert.
  • Rechnerische und formale Prüfung inkl. Vorjahresabgleich: Wir führen rechnerische und inhaltliche Betriebskostenprüfungen durch und vergleichen die Abrechnung mit Vorjahreswerten. Dabei berücksichtigen wir Vorauszahlungen, Umlageschlüssel sowie nicht umlagefähige Kosten.
  • Rechtliche Prüfung: Mithilfe aktueller Datenbanken, die relevante BGH- und OLG-Urteile enthalten, überprüfen wir die rechtliche Konformität Ihrer Mietverträge und Abrechnungen.
  • Erfolgreicher Widerspruch: Falls im Rahmen der Betriebskostenprüfung erforderliche Korrekturen notwendig sind, setzen wir Widersprüche durch, verhandeln für Sie und sorgen für Rückerstattungen oder Gutschriften.
  • Effizienz und Transparenz durch webbasiertes Reporting: Über gesicherte Online-Zugänge erhalten Sie jederzeit Einblick in die Betriebskostenprüfung und deren wichtigste Kennzahlen. So behalten Sie den Überblick und sind stets informiert.

Eine frühzeitige Optimierung Ihrer Mietverträge und Betriebskosten zahlt sich aus – sie entlastet Sie nachhaltig und ermöglicht es Ihnen, sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Dies ist gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten von großem Vorteil.

Gerne stellen wir Ihnen unser umfangreiches Beratungs- und Serviceangebot vor. Kontaktieren Sie uns, und wir entwickeln gemeinsam ein individuelles Leistungspaket für Ihre Betriebskostenprüfung, das perfekt zu Ihren Anforderungen passt.

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