Die gewerbliche Betriebskostenabrechnung muss andere Anforderungen erfüllen als die Abrechnung von Privatvermietungen – und ist in vielen Fällen fehlerbehaftet. Wir erklären, wie Sie typische Fallstricke umgehen, um Zeit und Geld zu sparen.
Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung sind einige Unterschiede zwischen Gewerbe- und Privatvermietungen zu beachten. Bei der Gewerbevermietung handelt es sich um eine Geschäftsbeziehung zwischen gleichberechtigten Kaufleuten. Entsprechend gelten nicht so hohe Mietschutzbestimmungen wie bei Privatvermietungen und gewerbliche Vermieter und gewerbliche Mieter können individuelle Vereinbarungen treffen.
Bei der gewerblichen Betriebskostenabrechnung muss zudem eine Aufschlüsselung von Betriebskosten und Umsatzsteuer erfolgen. Die Vermietung von Gewerberäumen ist zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Vermieter können aber freiwillig die Umsatzsteuer ausweisen, wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist. Dann können Vermieter auch den Vorsteuerabzug für Ausgaben nutzen. Bei umsatzsteuerfreien Unternehmen wie Arztpraxen oder Versicherungen erfolgt für gewöhnlich auch die Vermietung umsatzsteuerfrei.
Bei der gewerblichen Betriebskostenabrechnung muss zudem eine Aufschlüsselung von Betriebskosten und Umsatzsteuer erfolgen. Die Vermietung von Gewerberäumen ist zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Vermieter können aber freiwillig die Umsatzsteuer ausweisen, wenn das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist. Dann können Vermieter auch den Vorsteuerabzug für Ausgaben nutzen. Bei umsatzsteuerfreien Unternehmen wie Arztpraxen oder Versicherungen erfolgt für gewöhnlich auch die Vermietung umsatzsteuerfrei.
Die Fristen für gewerbliche Betriebskostenabrechnungen unterscheiden sich stellenweise von Privatvermietungen. Insbesondere bei der Erstellung und der Verjährung von Nachzahlungsansprüchen gibt es Abweichungen, die verschiedene Ausprägungen, je nach Vereinbarungen, haben können. Standardmäßig gelten folgende Regelungen:
Das gewerbliche Verhältnis ermöglicht individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag. Das bedeutet auch, dass alle Posten, die auf den Mieter umgelegt werden sollen, explizit im Mietvertrag aufgeführt werden müssen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten, den Mietvertrag mit dem Geschäftspartner zu gestalten:
Werden in einem Objekt sowohl Privat- als auch Gewerbevermietungen durchgeführt, kann der klassische Umlageschlüssel für gewöhnlich nicht angewendet werden. Gewerbemieter haben nämlich meist höhere Betriebskosten, da sie durch ihre Tätigkeiten einen höheren Verbrauch bei Strom, Wasser und Müll haben. Dies muss in der Betriebskostenabrechnung für gemischt genutzte Immobilien berücksichtigt werden, damit die höheren Beträge nicht auch auf die Privatmieter umgelegt werden.
Um korrekt zu rechnen, sollten zunächst die Kosten des Gewerbemieters von der Betriebskostenabrechnung abgezogen werden. Erst danach sollte die Umlage auf die privaten Mieter erfolgen
Die gewerbliche Betriebskostenabrechnung ist an einigen Stellen komplexer als die Abrechnung von Nebenkosten bei Privatvermietungen. Wichtig ist vor allem, die umlagefähigen Kosten im Mietvertrag aufzuführen und bei der Mischnutzung die Umlage korrekt zu berechnen.
Insgesamt ist die Fehleranfälligkeit bei gewerblichen Betriebskostenabrechnungen hoch: Etwa 80 Prozent der gewerblichen Betriebskostenabrechnungen sind fehlerhaft. In den meisten Fällen steckt keine böse Absicht dahinter – vielmehr überfordern komplexe rechtliche Bestimmungen oft sowohl Mieter als auch Vermieter. Zudem werden die geltenden Regelungen kontinuierlich durch neue Vorschriften erweitert, wie etwa durch Anforderungen zu erneuerbaren Energien oder die Aufteilung der CO₂-Kosten.
Damit Mieter nicht durch Fehler in ihrer gewerblichen Betriebskostenabrechnung zu viel zahlen, kann die Unterstützung durch Experten für Mietvertragsmanagement sinnvoll sein, die im Zweifel zusammen mit dem Mieter die Abrechnung anfechten.
reccom sind Ihre Experten für Immobilienmanagement. Wir unterstützen unsere Klienten bei allen Belangen rund um das Mietvertragsmanagement. Unsere Dienstleistungen bieten Ihnen umfassende Lösungen im professionellen Mietvertragsmanagement – effizient, zielgerichtet und digital.
Zu unseren Serviceleistungen gehört unter anderem das gewerbliche Mietvertragsmanagement. Im Rahmen dessen prüfen wir Ihre privaten und gewerblichen Betriebskostenabrechnungen, stellen die notwendigen Widersprüche und verhandeln die Gutschriften für Sie. Auf Wunsch zeigen wir ferner auf, wo Optimierungen an Mietverträgen sinnvoll sind.
Unsere Leistungen im Rahmen des Services für gewerbliche Betriebskostenabrechnungen:
Sie benötigen Unterstützung
für Ihr Mietvertragsmanagement?
Wir sind für Sie da!
Postalische Adresse
Scanbox #12525
Ehrenbergstr. 16a
10245 Berlin
Firmensitz:
Joseph-König-Straße 9
48147 Münster
© 2023-2024 reccom GmbH & Co. KG Münster – all rights reserved