Indexklauseln, auch Wertsicherungsklauseln genannt, sind Bestandteil der meisten Gewerbemietverträge. Sie setzen den Mietpreis ins Verhältnis zu einer wirtschaftlichen Bezugsgröße wie etwa den Verbraucherpreisindex.
Der Indexmietvertrag soll beide Vertragsparteien schützen: den Vermieter vor Wertverlust durch Inflation und Zahlungsausfälle und den Mieter vor unangemessenen und plötzlichen Mietpreissteigerungen.
Eine Wertsicherungsklausel im Gewerbemietvertrag richtig zu interpretieren und entsprechend zu berechnen ist eine komplexe Aufgabe, die Spezialwissen und regelmäßige Schulungen erfordert.
Denn nicht in allen Fällen sind die verwendeten Indexformulierungen zulässig. Oft verstoßen sie gegen rechtliche Vorgaben. Besonders häufig unterlaufen Fehler bei der Berechnung der Mietpreisanpassungen.
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