Seit dem 1. Januar 2023 gelten die umfangreichen Vorgaben zum CO₂ Kostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG). Seither müssen sich Mieter und Vermieter die brennstoffbezogenen CO₂-Kosten, die durch den Heizungsbetrieb und die Warmwasseraufbereitung entstehen, in der Regel teilen.
Wie ein möglicher Erstattungsanspruch des Mieters gegenüber dem Vermieter zu berechnen ist, hängt davon ab, welche der beiden Parteien Vertragspartner des Energieversorgers ist.
Darüber hinaus sind bei der Abrechnung komplexe formale Anforderungen und Fristen zu beachten; in einigen Fällen greifen auch Ausnahmen oder gesteigerte Nachweispflichten.
Wenn Sie als Gewerbemieter einen Anspruch auf die Erstattung von Kohlendioxidkosten durchsetzen wollen, müssen Sie vieles beachten. Unser geschultes Experten-Team hilft Ihnen!
Wir ermitteln die Höhe Ihrer möglichen Erstattungsansprüche, behalten Fristen, Formalia und Sonderregelungen aus dem CO₂ Kostenaufteilungsgesetz im Auge und beraten Sie umfassend, bis hin zu der Frage, wie Sie Ihre Forderungen gegenüber dem Vermieter form- und fristgerecht geltend machen – jeweils auf Basis unserer Expertise zur aktuellen Rechtslage und Anwendungspraxis. Zudem integrieren wir das Controlling der CO₂-Kosten in den Workaround zur Prüfung Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung.
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