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Seit dem 1. Januar 2023 gelten die umfangreichen Regelungen des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes (CO₂KostAufG). Mieter und Vermieter müssen sich seitdem die brennstoffbezogenen CO₂-Kosten für den Heizungsbetrieb und die Warmwasseraufbereitung teilen.
Wenn Sie als gewerblicher Mieter einen Anspruch auf Erstattung von Ihren Kohlendioxidkosten durchsetzen wollen, gibt es viel zu beachten. Unser geschultes Expertenteam hilft Ihnen dabei!
Wir ermitteln die Höhe Ihrer möglichen Erstattungsansprüche, behalten Fristen und Sonderregelungen aus dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz im Auge und beraten Sie umfassend.
Von der Berechnung bis zur form- und fristgerechten Geltendmachung Ihrer Forderungen gegenüber dem Vermieter – alles auf Basis unserer Expertise zur aktuellen Rechtslage und Anwendungspraxis. Ihre potenziellen Erstattungsansprüche werden von uns geprüft und für Sie durchgesetzt.
Möchten Sie wissen, ob Sie auch das Recht auf eine Kostenerstattung haben?
Vereinbaren Sie jetzt über den Link ein kostenfreies Erstgespräch. Unser Team hilft Ihnen umgehend weiter und ist bestens geschult, um Ihre Erstattungen zu sichern.
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